§1 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt für den Kunden die Anzeigenschaltung in diversen Onlineportalen,
die telefonische Beratung von Interessenten, die Angebotserstellung sowie die Rechnungsstellung
im Auftrag und Namen des Kunden.
Der Auftragnehmer übernimmt die Kosten für das Personal, die Server-IT des Channel Managers,
die Online-Anzeigen für nicht direkt buchbare Portale (Monteurseiten, FeWo-Portale), Marketingaktionen,
Inkassokosten (im Falle erfolgloser Verfahren) sowie die Bereitstellung eines Kreditkartenterminals.
Der Auftragnehmer übernimmt das Preismanagement eigenständig, um eine möglichst hohe Auslastung
des Vermietobjekts zum bestmöglichen Marktpreis zu erreichen.
Der Auftragnehmer übernimmt nicht die Provisionen der externen Portale. Stattdessen legt er
einen Basispreis fest. Auf diesen Basispreis wird die Summe der Provisionen der online buchbaren
Partner-Portale (z. B. Booking.com, Airbnb) aufgeschlagen, sodass der Auftraggeber unabhängig
vom Buchungskanal stets den gleichen Netto-Ertrag erzielt.
§2 Haftung
Der Auftragnehmer schließt jegliche Haftung für Schäden an den Immobilien und deren Inventar
sowie für ausbleibende Mietzahlungen aus. Des Weiteren übernimmt der Auftragnehmer keine
Verantwortung für Systemfehler, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen.
§3 Exklusivität
Der Auftragnehmer bietet alle Leistungen ausschließlich exklusiv an. Sollte das Vermietobjekt
vom Kunden selbst vermietet werden oder Gäste beim Kunden eine Verlängerung anfragen, ist dies
dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
„Walk-in“-Gäste, Direktbuchungen und Verlängerungen sind dem Auftragnehmer inklusive dem
Übernachtungspreis umgehend mitzuteilen. Manuelle Blockierungen sind nur bei höherer Gewalt
(z. B. Wasserschaden) möglich und mit Begründung ebenfalls sofort mitzuteilen.
§4 Rechnungsstellung
1. Der Beitrag ist abhängig von den von Homerent vermittelten Einheiten:
- 1–6 aktive Einheiten: 16 % der Mieteinnahmen
- 7–12 aktive Einheiten: 15 % der Mieteinnahmen
- 13–19 aktive Einheiten: 14 % der Mieteinnahmen
- 20+ aktive Einheiten: 13 % der Mieteinnahmen
Die Vertragsparteien können alternativ eine pauschale Abrechnung vereinbaren.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.
2. Die Zahlungspflicht des Beitrages beginnt ab dem Monat der Beauftragung.
3. Der Beitrag wird vom Auftragnehmer zum 10. Tag jeden Kalendermonats von dem im
Lastschriftmandat (im Anhang) angegebenen Konto eingezogen.
§5 Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Kalendermonat zum jeweiligen Monatsende. Diese verlängert
sich ggf. automatisch bis zum Auszug des letzten durch den Auftragnehmer vermittelten Gasts.
Die Kündigung ist dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
§6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche
wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von
Vertragslücken.